Presseerklärung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.3. zur „Bargeld-Klage“ von Dr. Norbert Häring
Das Bundesverwaltungsgericht ist nun grundsätzlich anderer Meinung: Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel müssen von öffentlichen Stellen, wie den Rundfunkanstalten, gemäß Bundesbankgesetz zwingend angenommen werden.