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Presseerklärung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.3. zur „Bargeld-Klage“ von Dr. Norbert Häring

Am Mittwoch 27.3. hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mündlicher Verhandlung über die Klage des Journalisten Norbert Häring auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags beraten und entschieden, das Verfahren auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen. Es geht vor allem um die Frage, ob § 14 Abs.1 Satz 2 des Bundesbankgesetzes auch im europäischen Kontext gültig ist: Er lautet:  “Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.”

Die unteren Gerichtsinstanzen hatten durchgehend geurteilt, dass kein Annahmezwang von gesetzlichen Zahlungsmitteln für öffentliche Stellen besteht. Das Bundesverwaltungsgericht ist nun grundsätzlich anderer Meinung: Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel müssen von öffentlichen Stellen, wie den Rundfunkanstalten, gemäß Bundesbankgesetz zwingend angenommen werden. Beitragssatzungen von Rundfunkanstalten, die die Annahme von Bargeld ausschließen, widersprechen dem Bundesbankgesetz und sind somit ungültig.

Jetzt stellt das Gericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage, ob das deutsche Bundesbankgesetz mit Artikel 128 Abs 1 Satz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (VAEU) vereinbar ist, der ähnlich lautet: “Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.”

Dazu erklärt der Vorsitzende des Vereins Monetative e.V. Klaus Karwat: „Es ist bestürzend, wie die gesetzlichen Grundlagen unseres Geldsystems von deutschen Behörden missachtet werden.“

Karwat rechnet damit, dass der Europäische Gerichtshof die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen wird. „Dann steht endlich eine Modernisierung unserer Geldgesetze auf der Tagesordnung: Es muss auch eine auf Bankkonten elektronisch speicherbare Form von gesetzlichem Zahlungsmittel geben. Dass nur Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist, entspricht längst nicht mehr den tatsächlichen Erfordernissen und gängigen Praktiken“.

Denn öffentliche Steuern und Abgaben werden heute längst nicht mehr in Bargeld gezahlt. Öffentliche Behörden akzeptieren so ihr eigenes Geld nicht mehr und zwingen die Bürgerinnen und Bürger, mit Geld zu zahlen, das von privaten Banken geschaffen wurde. Es ist deswegen überfällig, dass ein gesetzliches Zahlungsmittel auch in digitaler Form geschaffen sowie rechtlich präzisiert wird. Solche Überlegungen kursieren unter den Bezeichnungen „Digitales Zentralbankgeld“ oder „CBDC“ (central bank digital currency). Daneben sollte Bargeld weiterhin als sicheres „physisches“, gesetzliches Zahlungsmittel existieren.  

Am weitesten fortgeschritten sind die Überlegungen zur Schaffung eines digitalen Zentralbankgeldes als gesetzlichem Zahlungsmittel in Schweden. Dort werden wir zusammen mit unserer schwedischen Partnerorganisation „Positiva Pengar“ am 15.6. einen internationalen Kongress mit renommierten TeilnehmerInnen zu dieser Frage durchführen (weitere Informationen dazu hier, offizielle Presseeinladung folgt demnächst).

Unser Dank gilt dem Wirtschaftsjournalisten Dr. Norbert Häring, der obige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in zähem, fünf Jahre dauernden Kampf erstritten hat (siehe hier). Alle Informationen zum Prozessverlauf finden Sie hier.

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