Hat die EZB ihr Mandat überschritten?
Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass die EZB mit dem selektiven Ankauf von Staatsanleihen von EURO-Krisenstaaten verdeckte Staatsfinanzierung betreibt und damit ihr von den Euro-Staaten erteiltes Mandat überschreitet bzw. das Verbot der Staatsfinanzierung aus Art.123 AEUV verletzt, siehe insbesondere Punkt 4 der folgenden Presseerklärung der Bundesverfassungsgerichts Jetzt muss der Europäische Gerichtshof dazu Stellung nehmen. Unserer …