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Verfassungsbeschwerde gegen Geldschöpfung der Banken

Die Beschwerdeführerin Nicole Wolf hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wegen der Nichtabnahme eines Darlehens. Frau Wolf hat das Darlehen beantragt aber anschließend nicht abgenommen. Aufgrund der Nichtabnahme seien der betroffenen Bank (Münchener Hypothekenbank) Kosten in Höhe von 15.400 Euro entstanden, da sie dafür Schuldverschreibungen verkaufen musste. Die Beschwerdeführerin argumentiert dagegen, dass das Darlehen durch Kreditgeldschöpfung entstanden ist und durch die Bereitstellung keine Kosten entstanden sind (siehe Abbildung unten). Zuvor hatte Frau Wolf alle vorhandenden Rechtswege ausgeschöpft und sieht in der Verfassungsbeschwerde den einzigen Weg, um Recht zu bekommen.

 

 

Die Verfassungsbeschwerde kann hier heruntergeladen werden:

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