Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass die EZB mit dem selektiven Ankauf von Staatsanleihen von EURO-Krisenstaaten verdeckte Staatsfinanzierung betreibt und damit ihr von den Euro-Staaten erteiltes Mandat überschreitet bzw. das Verbot der Staatsfinanzierung aus Art.123 AEUV verletzt, siehe insbesondere Punkt 4 der folgenden Presseerklärung der Bundesverfassungsgerichts
Jetzt muss der Europäische Gerichtshof dazu Stellung nehmen. Unserer Meinung ein weiteres Beispiel dafür, auf welch wackeligen rechtlichen Grundlagen unser heutiges Geldsystem gebaut ist. Von “hinten durch die Faust aufs Auge” wird doch gewissen Staaten öffentlich geschöpftes Geld überreicht. Intransparenter und weniger demokratisch legitimiert geht es wohl kaum!
Es wird Zeit für eine klare Kompetenzregelung: Nur die Zentralbank sollte Geld schöpfen dürfen, und dieses Geld sollte über die Staatshaushalte in Umlauf gebracht werden (so wie Monetative e.V. das im Vollgeldsystem fordert). Das wäre eine transparente und ehrliche Lösung, die auch demokratisch kontrolliert werden kann. Nein zu privater Geldschöpfung durch Banken, aber auch nein zu Zentralbanken, die ohne oder mit äußerst mangelhafter gesetzlicher Grundlage agieren!