Der renommierte Jurist Michael Köhler, em. Professor für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, kommt in einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung zu folgendem Schluss: „Die „Geldschöpfung der Banken unterliegt rechtsprinzipieller Kritik und muss beendet werden“. Er untersucht dabei sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte: Öffentlich-rechtlich sei es eine in einem demokratischen Rechtsstaat verbotene „Selbstentäußerung“ eines Souveränitätsrechts, wenn der Staat den Geschäftsbanken die Kompetenz zur Geldschöpfung überlässt. Privatrechtlich erfolge durch die private Banken-Geldschöpfung eine Vermögensschädigung von anderen privaten Wirtschaftsteilnehmern, die selbst keine Banken sind und so nicht über das Privileg der Erstverwendung von neugeschöpftem Geld verfügen (was aus diesem Grund nur dem Staat zustehen kann). Lesen Sie den Beitrag hier.