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Landgericht Tübingen verbietet Verwahrentgelte

Das Landgericht Tübingen hat in einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachen und der Volksbank Reutlingen die Erhebung von Verwahrentgelten seitens der Bank für illegal erklärt. Begründet wird das Urteil unter anderem damit, dass der Vertrag zur Führung des Girokontos bereits einen unregelmäßigen Verwahrvertrag nach §700 BGB beinhaltet. Die Erhebung von Verwahrentgelten wäre damit eine doppelte Bepreisung für eine identische Leistung.

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