Im Bargeldprozess von Dr. Norbert Häring, dem Wirtschaftsjournalisten des Handelsblatts, der seine Rundfunkgebühren bar (also in gesetzlichem Zahlungsmittel nach §14 Bundesbankgesetz) begleichen möchte und seit 2015 dazu prozessiert, wurde heute höchstinstanzlich vor dem EuGH entschieden. Hier finden Sie die EuGH-Pressemitteilung zum Urteil.
“Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken.
Eine solche Beschränkung kann insbesondere gerechtfertigt sein, wenn die Barzahlung aufgrund der sehr großen Zahl der Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten für die Verwaltung führen kann.”
Auszug aus dem EuGH-Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 8/21 Luxemburg, den 26. Januar 2021.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor die Barzahlung für zulässig erklärt, den ganzen Vorgang aber noch beim EuGH zur Prüfung vorgelegt. Den bisherigen Prozessverlauf finden Sie hier.
Das Urteil wurde am 26. 01. 2021 um 9:30 Uhr im Sitzungssaal des Gerichts Fort Niedergrünewald in Luxemburg verkündet.
Wir haben direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung mit Herrn Häring über das Urteil gesprochen.
“Bargeld ist letztlich der Schutz unserer finanziellen Privatsphäre. Es ist ja sonst bereits fast alles digitalisiert.”
Dr. Norbert Häring
“Gewonnen haben zumindest teilweise die großen privaten Produzenten von digitalem Geld”, resümiert der Vorsitzende von Monetative e.V., Klaus Karwat. Denn die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels Bargeld darf beschränkt werden. Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom EuGH die Bestätigung bekommen, dass es bei seiner bargeldfreundlichen Haltung bleiben kann. “Ich hoffe, dass das BVerwG bei seiner bisherigen Rechtsauffassung bleibt und zumindest für öffentliche Stellen die Annahme von Bargeld vorschreibt. Es wäre ja absurd, wenn der Staat sein eigenes Geld zurückweisen würde”, meint Karwat.