Juristische Aspekte
und Problemstellungen unseres Geldes
Neben ökonomischen und politischen Gesichtspunkten wird der juristische Aspekt unseres Geldes häufig vernachlässigt, obwohl dieser von höchster Relevanz ist. Nach heutiger Rechtslage ist ausschließlich von der Notenbank ausgegebenes Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel (§ 14 Abs.1 Satz 2 des Bundesbankgesetzes).
Daran schließen sich zahlreiche Fragen rund um die rechtliche Grundlage unseres Geldes sowie der (Giral-)Geldschöpfung durch Geschäftsbanken an.
... auf welcher juristischen Grundlage basiert die Geldschöpfung der Geschäftsbanken?
Gesetzlich Zahlungsmittel sind lediglich Banknoten, also Geldscheine und Münzen. Das Buch- oder Giralgeld der Banken ist lediglich ein Anspruch auf gesetzliches Zahlungsmittel, also Bargeld, und hat damit keine formal juristische Definition.
Die Deutsche Bundesbank beantwortet in ihrem FAQ zur Geldschöpfung die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken: „Es gibt keine direkte rechtliche Regelung. Möglichkeit zur Buchgeldschöpfung durch Banken wird vom deutschen
Recht vorausgesetzt.”
Giralgeld ist demnach ein Versprechen der Bank auf Auszahlung von Bargeld und damit rechtlich kein vollwertiges Geld und in Krisenzeiten ausfallgefährdet.
Artikel 128 Abs 1 Satz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV):
“Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.”
§ 14 Abs.1 des Bundesbankgesetzes
“Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.”
Relevante Verfahren und Weitere Informationen
Bargeldprozess EuGH von Dr. Norbert Häring
Im Bargeldprozess von Dr. Norbert Häring, dem Wirtschaftsjournalisten des Handelsblatts, der seine Rundfunkgebühren bar (also in gesetzlichem Zahlungsmittel nach §14 Bundesbankgesetz) begleichen möchte und seit 2015 dazu prozessiert, wurde 2021 letztinstanzlich vor dem EuGH entschieden: “Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken. Eine solche Beschränkung kann insbesondere gerechtfertigt sein, wenn die Barzahlung aufgrund der sehr großen Zahl der Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten für die Verwaltung führen kann.”
Urteil Landesgericht Leipzig: Sparkasse Verwarentgelte
Das Gerichtsurteil in erster Instanz gegen die Verbraucherzentrale zugunsten der Sparkasse, die Negativzinsen der Bundesbank auch ihren Einlegern berechnen darf.