Mayers Weltwirtschaft – Sparen ist riskant

23.03.2013 ·  Der Fall Zypern macht deutlich: Bei Spareinlagen werden heutzutage nicht Gelder sicher verwahrt. Vielmehr handelt es sich um nichts anderes als Kredite an die Bank.

Von THOMAS MAYER

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Thomas Mayer ist Senior Fellow am Center for Financial Studies der Universität Frankfurt und Berater der Deutschen Bank.

Zyperns Politiker hatten sich mit Händen und Füßen gegen eine Beteiligung der Besitzer von Bankeinlagen an den Kosten für die Restrukturierung der Banken gewehrt. Dabei ging es nicht um den Schutz zyprischer Sparer – schließlich waren es die Zyprer selbst, die ursprünglich Bankeinlagen unter 100.000 Euro belasten wollten, um größere Einleger zu schonen.

Die Absicht war, ein höchst riskantes internationales Bankgeschäft zu bewahren. Dabei wurden Bankeinlagen als Vermögenswerte der Einleger dargestellt und ihre Belastung zur Finanzierung der Bankenrestrukturierung als „teilweise Enteignung“ bezeichnet. Das ist eine krasse Verdrehung der Tatsachen.

Römisches Recht unterschied „depositum“ und „mutuum“ 

Wie der spanische Ökonom Jesus Huerta de Soto in seinem 2011 auf Deutsch erschienenen Buch „Geld, Bankkredit und Konjunkturzyklen“, das jedem im Finanzsektor Tätigen zur Lektüre empfohlen werden kann, ausführt, sind Bankeinlagen in unserem bestehenden System keineswegs „Depositen“ im Sinne des Wortes, sondern verdeckte Kredite der Kunden an die Bank.

Im römischen Recht wurde noch genau zwischen Einlage („depositum“) und Kredit („mutuum“) bei einem Geldinstitut unterschieden. Im ersten Fall musste das Geld für den Kunden verwahrt und jederzeit für ihn verfügbar gehalten werden. Dafür konnte das Institut eine Gebühr verlangen. Im zweiten Fall erhielt das Institut Geld als Kredit und konnte es an einen Dritten weiter verleihen. Dafür konnte Zins berechnet werden.

Schon in antiken Zeiten kam es allerdings vor, dass Institute die Trennung nicht so genau nahmen und Einlagen auf Zeit weiter verliehen, in der Erwartung, dass der Einleger während dieser Zeit sein „depositum“ nicht wieder haben wollte. Flog der Schwindel aber auf, so konnte das Institut rechtlich belangt werden.

Umgehung des Zinsverbots trickste die Einlage aus

Im frühen Mittelalter ging die genaue rechtliche Unterscheidung zwischen Einlage und Kredit verloren. Dazu trug bei, dass es Christen verboten war, Zins für das Verleihen von Geld zu verlangen. Um das Verbot zu umgehen, wurde der Tatbestand der verspäteten Rückgabe einer Einlage eingeführt. Als Entschädigung für die Verzögerung konnte der Einleger eine Gebühr erheben. Über diesen Umweg war es auch Christen möglich, Geld gegen Zins zu verleihen.

Allerdings verschwand dadurch die strikte Trennung von sicherer Einlage und riskantem Kredit. Geldinstitute konnten nun Einlagen zur Finanzierung von Krediten verwenden und dadurch Zinsgewinne erzielen, indem sie nur einen Teil des Kreditzinses an den Einleger weiter gaben. Doch war das Geschäft nicht ungefährlich, konnte es ihnen doch passieren, dass Einleger mehr Geld zurückhaben wollten, als die Geldverleiher als Barreserve für Abhebungen bereithielten. In diesem Fall konnte der Geldverleiher zahlungsunfähig werden und die Einleger möglicherweise einen Teil ihrer Einlagen verlieren.

Nur bei einzelnen Schieflagen ist das System stabil

Heutzutage sind Bankeinlagen nicht nur die Quelle zur Finanzierung von Krediten, sondern auch die Folge der Kreditvergabe durch die Banken. Im Bankensystem insgesamt entstehen Bankeinlagen dadurch, dass die Banken den Kreditnehmern das geliehene Geld auf den Girokonten gutschreiben. Folglich ist das Bankgeschäft mit zwei Risiken verbunden: Erstens, dass die ausgeliehenen Kredite nicht zurückgezahlt werden, und zweitens, dass die aus den Einlagen zurückgehaltene Reserve nicht ausreicht, Barabhebungen der Kunden zu finanzieren. Um die Kunden gegen diese Risiken zu versichern, garantieren die Banken gemeinsam Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe.

Solange einzelne Banken in Schieflage geraten, kann die Versicherung wohl für den Schaden aufkommen. Sind allerdings alle Banken betroffen, dann ist auch die von den Banken finanzierte Versicherung nicht mehr zahlungsfähig. Als letzte Instanz zur Entschädigung der Einleger bleibt dann nur noch der Staat. Ist der jedoch ebenfalls Pleite, dann führt an einem finanziellen Verlust der Einleger kein Weg mehr vorbei.

Eine Beteiligung der Gläubiger ist nur folgerichtig

Da eine vollständige Übernahme der Verluste der Banken für den zyprischen Staat die Insolvenz bedeutet, ist eine Beteiligung der Gläubiger nur folgerichtig. Es ist nicht akzeptabel, dass der europäische Steuerzahler allein für die Verluste einstehen soll, nachdem der zyprische Staat und die Bankgläubiger über viele Jahre die Profite aus dem riskanten Geschäftsmodell für den Finanzsektor des Inselstaats gezogen haben.

Eine Regierung, die zum Erhalt dieses Geschäftsmodells Großgläubiger auf Kosten der kleinen Einleger schützen will und in Russland um Kredite nachsucht, disqualifiziert sich als verlässlicher EWU-Partner mit moralischem Anspruch auf Hilfe. Nach den Vorfällen in Zypern wird der Ruf nach einer Trennung von Banken und Staat in einer europäischen Bankenunion wieder lauter werden. Warum eine solche Trennung illusorisch ist, soll nächste Woche erklärt werden.

Quelle: F.A.S.

 

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